AGB´s
STAND 5. Januar 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Soloselbstständigen Matthias Pfeiffer alias Pupillendriller
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Details der Beauftragung zwischen Matthias Pfeiffer und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend: Kunde). Vertragsbestandteil ist neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch das Angebot und alle weiteren benannten Anlagen und Dokumente. Matthias Pfeiffer ist ein auf Videoproduktion, Fotografie und Live-Visuals spezialisierter Soloselbstständiger. Die Details der Beauftragung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, das Bestandteil des Vertrages ist.

§ 1 Angebot
Die vereinbarten Anforderungen und der Umfang des Projektes richten sich nach dem konkreten Angebot, welches dem Vertrag beiliegt. Entsprechend dem im Angebot definierten Auftrag findet die Produktion statt.

§ 2 Spesen, Reisekosten
Neben der durch das in § 1 in Bezug genommene Angebot hat der Auftraggeber von Matthias Pfeiffer bis zu einer Höhe von 5.000 Euro die nachgewiesenen Auslagen bzw. Spesen zu ersetzen. Bei einer Anreise mit dem PKW gilt die Kilometerpauschale von 0,48€ pro Kilometer.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Je nach vertraglicher Vereinbarung bestehen Mitwirkungspflichten des Kunden, darunter die Teilnahme an regelmäßigen Meetings oder Updates (falls vereinbart) sowie die Bereitstellung von Materialien und Informationen. Mitwirkungspflichten des Kunden sind Hauptleistungspflichten. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Matthias Pfeiffer daher vereinbarte Termine und Fristen nicht einhalten, so verlängern sich die Termine und Fristen mindestens um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist.

§ 4 Haftung für Inhalte
(1) Inhalte, Aussagen und Informationen, die der Kunde für das Projekt liefert, werden von Matthias Pfeiffer nicht auf rechtliche Unbedenklichkeit überprüft. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass alle von ihm gelieferten Inhalte, Aussagen und Informationen rechtlich beanstandungsfrei sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine markenrechtliche, urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Im Zweifel sollte der Kunde rechtlichen Rat einholen.
(2) Die Haftbarkeit einzelner Mitarbeiter von Matthias Pfeiffer beschränkt sich auf direkte Schäden. Matthias Pfeiffer haftet nicht für indirekte Schäden, insbesondere dem Verlust von Profit oder Daten. Dies gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für solche Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren.

§ 5 Mehraufwand
Die im Angebot festgelegten Kosten decken nur den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab. Mehrleistungen, die der Kunde fordert, kann Matthias Pfeiffer zu den branchenüblichen Stundensätzen (100€/h) abrechnen. Matthias Pfeiffer wird den Kunden zuvor darauf hinweisen, wenn der Kunde Leistungen fordert, die nicht von dem Vertrag abgedeckt sind, bzw. gesonderte Kosten entstehen. Die Information kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Insbesondere gilt dies für Korrekturschleifen. Pro Video bietet Matthias Pfeiffer zwei Korrekturschleifen in angemessenem Rahmen an. Etwaige Änderungen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Abgabe des Projekts in Anspruch genommen werden, andernfalls verfällt das Angebot.

§ 6 Urheberrecht
Die Videos, Fotografien und Live-Visuals dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung
von Matthias Pfeiffer weder im Original noch bei der Reproduktion verändert
oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen
– ist unzulässig. Ein Verstoß gegen Paragraf 6, berechtigt Matthias Pfeiffer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

§ 7 Ausfallsentschädigung / Stornierung
Kündigt der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, den Vertrag, ohne dass Matthias Pfeiffer dies zu vertreten hat, kommt der Auftraggeber für sämtliche bis zur Stornierung angefallenen Kosten auf. Darüber hinaus kann Matthias Pfeiffer ohne Nachweis eines Schadens bis zu 50% des Auftragswertes bei Kündigungen bis 10 Tage vor Produktionsbeginn (danach 75% des Auftragswertes) als Stornierungskosten einfordern.

§ 8 Änderungen des Vertragsgegenstandes
Der Kunde ist berechtigt, bis zur Abnahme zumutbare Änderungen zu verlangen. Matthias Pfeiffer wird solche Änderungen zu den Konditionen und innerhalb solcher Fristen realisieren, die den in diesem Vertrag kalkulierten Konditionen entsprechen. Die vereinbarten Fristen verlängern sich zugunsten von Matthias Pfeiffer in entsprechendem Umfang, wenn die vereinbarte Änderung Verzögerungen verursacht, die nicht anders abgefangen werden können. 

§ 9 Termine und Fristen
Verbindliche Termine und Fristen sind nur gültig, wenn diese im Angebot oder in einem dafür ausgewiesenen Dokument benannt sind. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Termine und Fristen.

§ 10 Abnahme
Mit Abschluss der Produktionsphase ist der Kunde verpflichtet, das Projekt im Sinne der werkvertraglichen Regelungen abzunehmen. Der Kunde darf die Abnahme nicht unbillig verweigern.

§ 11 Zahlung
(1) Wenn sich die Fertigstellung des Projektes um mehr als zwei Wochen vom ursprünglich genannten Fertigstellungsdatum aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verzögert (siehe §4), so darf Matthias Pfeiffer die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Leistungen berechnen.
(2) Der Kunde hat die Zahlungen gemäß der in der der Rechnung genannten Termine vorzunehmen.
(3) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer, soweit nicht anders deklariert.
(4) Matthias Pfeiffer behält sich das Recht vor, vereinbarte Anzahlungen und Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

§ 12 Vertraulichkeit, Speicherung der Daten
(1) Matthias Pfeiffer verpflichtet sich, über alle Informationen, die der Kunde Matthias Pfeiffer im Rahmen dieses Vertrages zugänglich macht, Stillschweigen zu bewahren.
(2) Die vom Kunden bereitgestellten und über den Verlauf anfallenden projektbezogenen Daten werden auf einer unternehmenseigenen HiDrive gespeichert und gesichert. Freigaben auf die Inhalte werden per Link an den Kunden gesendet. Sollte der Kunde eine Speicherung spezieller Daten explizit nicht auf der Strato HiDrive wünschen, so ist dies im Voraus schriftlich mitzuteilen.

§ 13 Nennung des Projekts und des Kunden als Referenz
(1) Der Kunde räumt Matthias Pfeiffer das Recht ein, Namen, Marken und Logos des Kunden (nachfolgend „Zeichen“ genannt) als Referenzen zu nutzen. Zu den Zeichen gehört auch das finalisierte und vom Kunden akzeptierte Projekt.
(2) Matthias Pfeiffer ist berechtigt, die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen. Insbesondere darf Matthias Pfeiffer die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken auf der Website von Matthias Pfeiffer und Pupillendriller und auf anderen Websiten, in Prospekten, Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen und auf Veranstaltungen jeder Art nutzen.
(3) Der Kunde räumt der Matthias Pfeiffer das Recht ein, das Projekt in einem öffentlichen Portfolio zu präsentieren. Der Kunde kann sich jedoch vorbehalten, für einen begrenzten und schriftlich vereinbarten Zeitraum spezifische Informationen und eine offizielle Präsentation des Projekts seitens Matthias Pfeiffer zurückzuhalten. In diesem Falle soll der Kunde aktiv daran mitwirken, Matthias Pfeiffer zu ermöglichen, einen akzeptablen öffentlichen Einblick in das Projekt geben zu können.
(4) Der Kunde räumt Matthias Pfeiffer dieses Recht unentgeltlich ein.
(5) Der Kunde kann die Rechteeinräumung jederzeit schriftlich widerrufen, sofern er ein berechtigtes Interesse geltend macht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei Insolvenz, Geschäftsaufgabe, Liquidation, Geschäftsveräußerung oder sofern ein Dritter einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Zeichen geltend macht.
(6) Die Nutzung der Zeichen kann bei entsprechender Vereinbarung oder grundsätzlich darüber hinaus auch unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
(7) Darüber hinaus gelten die vorangehenden Absätze (1)-(6) auch für zukünftige Zusammenschlüsse, in denen die Gesellschafter von der Matthias Pfeiffer beteiligt sind.

§ 14 Rechteeinräumung
(1) Der Kunde erhält neben Matthias Pfeiffer das exklusive und lizenzfreie Recht, das Projektresultat für kommerzielle und werbliche Zwecke überall auf der Welt (falls nicht anders im Angebot definiert), auch in angepasster Form, zu nutzen und an Unternehmen innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe weiterzugeben.
(2) Diese Rechtseinräumung ist aufschiebend bedingt und wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütungszahlung vollständig geleistet hat. Matthias Pfeiffer kann eine Benutzung des Projekts durch eine schriftliche Bestätigung auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.
(3) Matthias Pfeiffer kann die Nutzungsrechte widerrufen, wenn der Kunde mit der Bezahlung der fälligen Vergütung trotz Mahnung und Nachfristsetzung länger als zwei Monate in Verzug bleibt.
(4) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Rohdateien der Produktion. Matthias Pfeiffer ist nach Abgabe des Projektes nicht verpflichtet, das Rohmaterial zu archivieren.
(5) Matthias Pfeiffer darf das Projekt oder die Rohdaten zur Weiterverarbeitung an Dritte weitergeben. Dies beinhaltet auch die Nutzung von Programmen, welche auf künstlicher Intelligenz mit selbstlernenden Algorithmen beruhen.

§ 15 Einholen von Bildrechten
Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Projektes, eventuelle Teilnehmer, Mitarbeiter oder betroffene Personen über die Aufnahme und Verwendung von Bild- sowie Tonmaterial zu informieren und schriftlich deren Einverständnis einholen. Der Kunde muss den abgebildeten Personen die Möglichkeit einräumen, diese Erlaubnis nicht zu erteilen und muss Matthias Pfeiffer im Falle einer Verweigerung darüber informieren.

§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.
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